[WIEN] Bisher konnte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) unrichtige Entscheidungen der Vorinstanzen nur kippen, aber nicht in der Sache selbst entscheiden. Eine heuer in Kraft getretene Novelle macht es aber möglich, dass der VwGH auch selber Bescheide abändert. Und dies hat er nun auch getan, und zwar gleich in drei Fällen.

