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Kein Mitverschulden, wenn das Kind spielt

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2012/209Die Presse - Recht 2012, 17 Heft 42 v. 15.10.2012

[WIEN] Auch Kinder kann eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall treffen, wenn sie die Verkehrsregeln nicht einhalten, die ihnen bereits bekannt sind. Doch wenn ein Kind nicht als Verkehrsteilnehmer, sondern während eines Spiels auf die Straße läuft, schaut die Sache anders aus. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

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