vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schwarzlieferung geschätzt, Grundlage nicht offengelegt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/198Die Presse - Recht 2012, 18 Heft 40 v. 1.10.2012

Höchstgericht. Beweismittel müssen für Steuerpflichtige zugänglich sein, damit die Behörde sie verwerten darf.

Wenn Bier an der Buchhaltung vorbeifließt: Der Fiskus darf schätzen, muss aber dem Steuerpflichtigen erklären, wie er dazu kommt. [AP/David Azia]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!