Höchstgericht. Beweismittel müssen für Steuerpflichtige zugänglich sein, damit die Behörde sie verwerten darf.

Wenn Bier an der Buchhaltung vorbeifließt: Der Fiskus darf schätzen, muss aber dem Steuerpflichtigen erklären, wie er dazu kommt. [AP/David Azia]