Wer mit beruflich Untergebenen Drogen nimmt, wird erpressbar und daher vertrauensunwürdig.
[WIEN/AICH] Um wegen Drogenkonsums entlassen werden zu können, ist es nicht Voraussetzung, dass die illegalen Substanzen während der Arbeitstätigkeit konsumiert werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

