vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Privat Cannabis konsumiert: Zu Recht entlassen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/193Die Presse - Recht 2012, 16 Heft 40 v. 1.10.2012

Wer mit beruflich Untergebenen Drogen nimmt, wird erpressbar und daher vertrauensunwürdig.

[WIEN/AICH] Um wegen Drogenkonsums entlassen werden zu können, ist es nicht Voraussetzung, dass die illegalen Substanzen während der Arbeitstätigkeit konsumiert werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!