Schadenersatz. Obwohl der Grund für den Ausbruch von Tieren im Dunkeln blieb, muss ihr Halter für die Folgen einstehen: Er hatte es verabsäumt, den Zaun an allen Stellen zur Autobahn mit zweifacher Drahtführung zu sichern.
Schadenersatz. Obwohl der Grund für den Ausbruch von Tieren im Dunkeln blieb, muss ihr Halter für die Folgen einstehen: Er hatte es verabsäumt, den Zaun an allen Stellen zur Autobahn mit zweifacher Drahtführung zu sichern.
