Einstweilige Verfügungen. Der Verfassungsgerichtshof erkannte es als verfassungswidrig, dass Provisorialverfahren vielfach gleich viel kosten wie Hauptverfahren.
Einstweilige Verfügungen. Der Verfassungsgerichtshof erkannte es als verfassungswidrig, dass Provisorialverfahren vielfach gleich viel kosten wie Hauptverfahren.
