Die Anwältin der Frauen ortet in der Entscheidung trotzdem eine Chance für ihre Mandantinnen.
[WIEN/AICH] Ein Lesbenpaar, das Elternrechte bei einem Kind durchsetzen möchte, scheiterte mit seinem Wunsch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Die Höchstrichter verweigerten eine Bestätigung, laut der die beiden Frauen als "Pflegeeltern" zu werten sind.

