EuGH sichert Freizügigkeit für Unternehmen
Wenn ein EU-Staat die Umwandlung inländischer Unternehmen in eine neue Rechtsform zulässt, muss dies auch für Unternehmen möglich sein, die aus einem anderen Mitgliedstaat zugezogen sind. Das hat der EuGH im Fall "Vale Építési Kft" (C 378/10) entschieden. Die Gesellschaft "Vale Costruzioni" hatte unter Aufgabe ihrer Identität in Italien ihren Sitz nach Ungarn verlegt, die Eintragung ins ungarische Handelsregister wurde ihr aber verweigert.

