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Blau-Silber: Red Bull setzt sein Recht durch

RechtspanoramaDr. Christian SchumacherDie Presse - Recht 2012/146Die Presse - Recht 2012, 9 Heft 28 v. 9.7.2012

[WIEN] Markenschutz ist nicht mehr auf Wortmarken und Bildmarken (Logos) beschränkt. Auch der Schutz für Aspekte des werblichen Auftritts (z. B. Werbeslogans) oder das Aussehen des Produkts ist wichtig für Unternehmen, um zu verhindern, dass Dritte den aufwendig geschaffenen Werbewert solcher Erkennungszeichen durch Imitation ausnützen.

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