Die Presse: Welcher Änderungsbedarf besteht im Familienrecht?
Doris Täubel-Weinreich: Die nun von der Politik angedachten Reformen sind richtig. Bei der Durchsetzung des Besuchsrechts müssen neue Möglichkeiten geschaffen werden. Man soll Leute zu einer verpflichtenden Erziehungsberatung zwingen können. Dazu kommen die Reformen, die nach dem Urteil des Menschengerichtshof nötig sind: Uneheliche Väter müssen ein Antragsrecht für die Mitobsorge bekommen. Und dass nach der Scheidung künftig der Richter die gemeinsame Obsorge festlegen können soll, ist auch zu begrüßen. Es wird aber viel Arbeit machen; denn alle in der Vergangenheit Geschiedenen, die kein Sorgerecht haben, könnten dann einen solchen Antrag stellen.

