Steuer. Verlustvortrag bei Änderung der Bewirtschaftungsart möglich.
[WIEN/KOM] Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten von Steuerpflichtigen, die eine als "Liebhaberei" betriebene Tätigkeit zu einer regulären Einkunftsquelle machen.

