Aufklärung II. Ein Patient ist nach einer OP zeugungsunfähig. Das Spital haftet nicht, auch wenn es über diese Gefahr nicht informierte. Denn das Problem ist nur die Folge einer anderen Verletzung, vor der der Mann aber gewarnt wurde.
Aufklärung II. Ein Patient ist nach einer OP zeugungsunfähig. Das Spital haftet nicht, auch wenn es über diese Gefahr nicht informierte. Denn das Problem ist nur die Folge einer anderen Verletzung, vor der der Mann aber gewarnt wurde.
