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Arzt muss über Folgewirkungen nicht informieren

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/91Die Presse - Recht 2012, 15 Heft 20 v. 14.5.2012

Aufklärung II. Ein Patient ist nach einer OP zeugungsunfähig. Das Spital haftet nicht, auch wenn es über diese Gefahr nicht informierte. Denn das Problem ist nur die Folge einer anderen Verletzung, vor der der Mann aber gewarnt wurde.

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