vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kürbisse sind nicht als Beeren anzusehen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/88Die Presse - Recht 2012, 18 Heft 19 v. 7.5.2012

Alkoholerzeugung. Botanische Fragen sind bei steuerlicher Beurteilung zweitrangig, so der VwGH.

Der Kürbis gilt gemeinhin als Sommerfeldgemüse. Botanisch betrachtet zählt er zu den Beeren. [Clemens Fabry]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!