Disziplinarverfahren. Ein Exekutivbeamter sollte entlassen werden, die oberste Behörde wandelte die Sanktion in eine Geldstrafe um. Nun schritt aber der Verwaltungsgerichtshof ein: Er betonte, die Untat des Mannes und sein mangelndes Schuldbewusstsein seien zu wenig berücksichtigt worden.

