Beleidigung. Weil sich ein Mann bei einer Verhandlung miserabel benahm, erhielt er eine Strafe. Zu Unrecht, sagt der VwGH: Man hätte den Herrn vorher ermahnen müssen.
Beleidigung. Weil sich ein Mann bei einer Verhandlung miserabel benahm, erhielt er eine Strafe. Zu Unrecht, sagt der VwGH: Man hätte den Herrn vorher ermahnen müssen.
