Höchstrichter warnen vor Verzögerung von Verfahren und Schaden für Wirtschaftsstandort.
[WIEN/AICH] Wer momentan ein Zivil- oder ein Strafgesetz für verfassungswidrig hält, kann sich nicht direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Stattdessen ist man darauf angewiesen, dass das im jeweiligen Prozess angerufene Zivil- oder Strafgericht den Paragrafen beim VfGH vorlegt. Dieser kann dann den strittigen Passus kippen.

