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OGH will nicht, dass jeder Gesetz anfechten kann

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/39Die Presse - Recht 2012, 17 Heft 12 v. 19.3.2012

Höchstrichter warnen vor Verzögerung von Verfahren und Schaden für Wirtschaftsstandort.

[WIEN/AICH] Wer momentan ein Zivil- oder ein Strafgesetz für verfassungswidrig hält, kann sich nicht direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Stattdessen ist man darauf angewiesen, dass das im jeweiligen Prozess angerufene Zivil- oder Strafgericht den Paragrafen beim VfGH vorlegt. Dieser kann dann den strittigen Passus kippen.

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