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Wiener Querflötenlehrerin darf mit 61 wieder arbeiten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/65Die Presse - Recht 2011, 15 Heft 9 v. 28.2.2011

Streit beigelegt. Stadt nimmt Gekündigte wieder auf.

[WIEN/KOM] Die Arbeit über das Regelpensionsalter hinaus ist gewiss kein Massenphänomen, aber Einzelfälle gibt es: Die Stadt Wien hat kürzlich eine heute 61-jährige Musikschullehrerin wieder eingestellt, die mit 60 bereits aus Altersgründen gekündigt worden war. Die Frau hat dazu allerdings rechtliche Unterstützung benötigt.

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