RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2011/60Die Presse - Recht 2011, 16 Heft 8 v. 21.2.2011
Fingerspitzengefühl mussten die Höchstrichter in einem aktuellen Fall zeigen: Denn einerseits soll man im Krankenstand nicht arbeiten, andererseits werkte die Frau nur einmal als Nageldesignerin. [ AP ]