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Fußfessel verweigert, Recht auf Freiheit nicht verletzt

RechtspanoramaMag. Liane HirschbrichDie Presse - Recht 2011/62Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 8 v. 21.2.2011

[WIEN] Der Oberste Gerichtshof sieht es nicht als eine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit an, wenn einem Untersuchungshäftling Hausarrest mit Fußfessel als Ersatz für die Haft in einer Justizanstalt verweigert wird.

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