[WIEN] Der Oberste Gerichtshof sieht es nicht als eine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit an, wenn einem Untersuchungshäftling Hausarrest mit Fußfessel als Ersatz für die Haft in einer Justizanstalt verweigert wird.
[WIEN] Der Oberste Gerichtshof sieht es nicht als eine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit an, wenn einem Untersuchungshäftling Hausarrest mit Fußfessel als Ersatz für die Haft in einer Justizanstalt verweigert wird.
