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Kennzeichen stiehlt man nicht (mehr)

RechtspanoramaUniv.-Prof. Dr. Klaus SchwaighoferDie Presse - Recht 2011/53Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 7 v. 14.2.2011

Kennzeichen gelten kraft Gesetzes als öffentliche Urkunden. [ Clemens Fabry ]

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