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Behindertenlift muss erreichbar sein

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/45Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 6 v. 7.2.2011

Baurecht. VwGH widerspricht Behörde, die Aufzug im Halbstock genehmigt hat.

[WIEN/AICH] Ein Lift ist nur dann barrierefrei, wenn er auch ohne Barrieren erreichbar ist. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, war für die Grazer Behörden nicht ganz so klar. Sie genehmigten einen Aufzug, der erst im Halbstock betreten werden konnte. Keine Rolle spielte für die Behörden die Frage, ob der Weg in den Halbstock adaptiert wurde.

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