Scheidungskinder. Der OGH stellt klar: Wird das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben, dann ist es nicht mehr möglich, dass ein Elternteil bloß Rechte in Teilbereichen erhält.
Scheidungskinder. Der OGH stellt klar: Wird das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben, dann ist es nicht mehr möglich, dass ein Elternteil bloß Rechte in Teilbereichen erhält.
