[WIEN] Der Verfassungsgerichtshof hat die Kognitionsbefugnis des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) im vorprozessualen Bereich der Gerichte wiederhergestellt (G 259/09). Wer sich wegen Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen der Kriminalpolizei beschweren will, kann dies wieder beim UVS tun.

