[WIEN] Der Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte wurde mit Jahresanfang geändert, und alle Beteiligten sind positiv gestimmt. Die neuen Regelungen werfen aber einige Fragen auf und sind noch nicht überall bekannt: So verweist die Arbeiterkammer auf ihrer Homepage noch auf die alte Rechtslage. Die Wirtschaftskammer berichtet zwar über die Neuerungen, spricht aber von einer seit Anfang 2010 geltenden Novelle.

