[WIEN] Die AUA muss die Betriebspension eines ehemaligen Mitarbeiters nachträglich aufbessern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass das Unternehmen für Einbußen aufkommen muss, die der frühere Mitarbeiter infolge der ungünstigen Entwicklung der Kapitalmärkte erlitten hat. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung (9 ObA 92/10 k), die auch für weitere Verfahren von Bedeutung sein dürfte, sind noch nicht absehbar.

