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Anrainer müssen Kindergarten akzeptieren

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/375Die Presse - Recht 2011, 19 Heft 49 v. 5.12.2011

Der Verwaltungsgerichtshof ließ das Argument, dass ein hoher Lärmpegel drohe, nicht gelten.

[WIEN/AICH] Ein Pfarrzentrum in Graz sollte umgebaut werden, um künftig eine Kinderkrippe sowie einen Kindergarten zu beherbergen. Das gefiel den Anrainern gar nicht. Sie beeinspruchten das Bauvorhaben, weil sie Lärm durch die Kinder befürchteten. Sogar ein Privatgutachten darüber, dass ein hoher Lärmpegel zu erwarten sei, wurde vorgelegt.

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