Der Verfassungsgerichtshof hob eine mit dem Sparpaket 2010 beschlossene Regelung auf.
[WIEN/AICH] Das im Vorjahr von der Koalition verabschiedete Budgetbegleitgesetz brachte einige umstrittene Neuerungen. Eine davon war, dass der erstinstanzliche Richter sich nicht mehr weiter um das Kostenverzeichnis kümmern muss.

