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Richter dürfen Kosten wieder überprüfen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/362Die Presse - Recht 2011, 16 Heft 48 v. 28.11.2011

Der Verfassungsgerichtshof hob eine mit dem Sparpaket 2010 beschlossene Regelung auf.

[WIEN/AICH] Das im Vorjahr von der Koalition verabschiedete Budgetbegleitgesetz brachte einige umstrittene Neuerungen. Eine davon war, dass der erstinstanzliche Richter sich nicht mehr weiter um das Kostenverzeichnis kümmern muss.

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