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Ein Richter, der nicht helfen will, gilt als befangen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/358Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 47 v. 21.11.2011

Der Jurist hatte sich geweigert, eine anwaltlich vertretene Klägerin im Prozess anzuleiten.

[WIEN/AICH] Wer sich vor Gericht begibt, der hat ein Recht darauf, dass ihm der Richter etwas behilflich ist. Manuduktionspflicht nennt das der Jurist. Diese Pflicht zur Anleitung soll etwa Richter dazu bewegen, Personen darauf aufmerksam zu machen, wenn ihr Klagebegehren nicht schlüssig genug ist.

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