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Bergwanderer muss Hubschraubereinsatz zahlen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/345Die Presse - Recht 2011, 15 Heft 46 v. 14.11.2011

Rettung. Ein Mann hyperventilierte, das Höchstgericht qualifizierte dies als Unfall und nicht als Krankheit. Das hat zur Folge, dass der Wanderer keinerlei Kosten auf die Krankenkasse abwälzen darf. Dabei war der Flugtransport unnötig.

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