[WIEN] Kreditverträge sehen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oft vor, dass der Verbraucher die Kosten tragen muss, die durch die Führung eines zur Buchung ihrer Zahlungen dienenden Kontos entstehen. Diese Verpflichtung hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) aber für unzulässig erklärt.

