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Im Dunkeln ohne Lampe unterwegs: Frau erhält trotzdem Schadenersatz

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2011/325Die Presse - Recht 2011, 15 Heft 44 v. 31.10.2011

[WIEN] Wer sich so verhält, hat es nicht verdient, Schmerzengeld zu erhalten. Das meinten die ersten beiden Instanzen zum Fall einer Salzburger Mieterin. Der Oberste Gerichtshof (OGH) aber sah die Sache anders und gewährte der Frau doch Schadenersatz.

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