[WIEN] Wer sich in der digitalen Welt rechtlich orientieren will, tut mitunter gut daran, seinen Fall gedanklich in die analoge Welt zu übertragen. So hat es auch der Oberste Gerichtshof gemacht, als er im Streit zwischen einem Berufsfotografen und einer auf die Personensuche spezialisierten Suchmaschine zu entscheiden hatte, ob diese das Urheberrecht verletzt hatte. Der Gerichtshof sagte: Nein, die Suchmaschine und ihr Betreiber haben nicht in die Rechte des Fotografen eingegriffen. Denn sie haben, übertragen auf die reale Welt, den Suchenden bloß auf eine Adresse hingewiesen, unter der er ein körperliches Bild finden kann, und ihn dorthin geführt.

