ÖBB will Fahrgäste nicht entschädigen: EuGH am Zug
Laut einer EU-Verordnung müssen Eisenbahnen ihre Fahrgäste bei großen Verspätungen entschädigen. Die ÖBB lehnen dies aber ab, wenn höhere Gewalt schuld an der Verspätung ist. Höhere Gewalt liegt laut ÖBB auch dann vor, wenn der Zug aus dem Ausland verspätet eintrifft. Der Verwaltungsgerichtshof ruft nun den Gerichtshof der EU an (EU 2011/0009): Er soll klären, ob die ÖBB-Ansicht EU-konform ist.

