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Hund biss ins Gesäß: Kein Geld

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2011/282Die Presse - Recht 2011, 16 Heft 39 v. 26.9.2011

[WIEN] Wer ein Gehöft durch ein offenes Tor betritt und von einem (zuvor stets unauffälligen) Hund gebissen wird, darf kein Schmerzengeld fordern. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor. Im Mittelpunkt stand Apo, ein sechs Jahre alte Deutschlanghaar-Rüde aus dem steirischen Gaishorn am See.

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