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Nach der Stunde A schlägt die Stunde B

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/277Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 38 v. 19.9.2011

Uhrenumstellung. Das österreichische Zeitzählungsgesetz wirkt teilweise skurril. Sinn der Sommerzeit ist übrigens "der Erholungsgewinn der Bevölkerung".

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