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Beichtgeheimnis: Lockerung wäre ein Fehler

RechtspanoramaUniv.-Prof. Dr. Klaus SchwaighoferDie Presse - Recht 2011/276Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 38 v. 19.9.2011

Wer ginge noch zur Beichte, wenn er wüsste, dass ihn der Beichtvater anzeigen müsste? [ iStockphoto ]

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