[WIEN] Wer eine geringe Pension bezieht, erhält in Österreich eine Ausgleichszulage. Durch diese wird sichergestellt, dass man (als Alleinstehender) monatlich zumindest 793 Euro brutto bekommt. Diese Ausgleichszulage muss auch Bürgern aus anderen EU-Staaten gewährt werden. Um Sozialtourismus abzustellen, hat der Gesetzgeber deswegen mit Jahresbeginn die Regeln für einen Zuzug verschärft. Doch für die "Altfälle" muss Österreich sehr wohl zahlen, wie aus aktuellen Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervorgeht. Und zwar auch dann, wenn die Behörden sicherstellen wollten, dass der Unterhalt von den Angehörigen getragen wird.

