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Duschunfall war nicht dienstlich

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2011/258Die Presse - Recht 2011, 16 Heft 36 v. 5.9.2011

[WIEN] Russische Duschwannen können anders sein als österreichische, das musste eine Beamtin leidvoll erfahren. Während ihrer Dienstreise nach St. Petersburg verletzte sich die Frau beim Verlassen der Wanne. Das Unglück geschah in einem Privatquartier, das vom Arbeitgeber für die Dienstreise zur Verfügung gestellt wurde.

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