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Fremdenrecht: Höchstrichter zögern

RechtspanoramaStefan BroczaDie Presse - Recht 2011/252Die Presse - Recht 2011, 9 Heft 35 v. 29.8.2011

[WIEN] Im Mai dieses Jahres war es wieder einmal so weit. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte gleich eine ganze Liste von Fragen an den EuGH (C-256/11). Fragen zum Aufenthaltsrecht, die man in Wien offensichtlich nicht alleinverantwortlich beantworten will. Sie betreffen den türkischen Ehegatten einer Österreicherin (samt dreier gemeinsamer Kleinkinder), die aus Sri Lanka stammende Ehegattin eines Österreichers, einen seit 1984 in Österreich lebenden Kosovaren (der unter anderem darauf verweist, dass seine Mutter Österreicherin ist), einen Nigerianer, der seit 2005 mit einer Österreicherin verheiratet ist, sowie eine Serbin, die die Familienzusammenführung mit ihrem in Österreich lebenden Vater beantragt hat (der im Übrigen auch Österreicher ist).

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