Vertretung. Außergerichtlich dürfen auch Rechtsschutzversicherungen einschreiten, entscheidet der OGH.
[WIEN/AICH] Bevor Anwälte eingesetzt werden, treten Rechtsschutzversicherungen auch gerne selbst in Erscheinung. Ein Versuch der Anwaltschaft, dem einen Riegel vorzuschieben, scheiterte nun vor dem Höchstgericht.

