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Beugehaft über den Geschäftsführer

RechtspanoramaMag. Liane HirschbrichDie Presse - Recht 2011/235Die Presse - Recht 2011, 9 Heft 31 v. 1.8.2011

Da man eine GmbH schwerlich einsperren kann, darf als Ersatz der Geschäftsführer in Beugehaft genommen werden. [ Clemens Fabry ]

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