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"Kein Anlass zur Verhängung einer Zwangsstrafe"

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2011/217Die Presse - Recht 2011, 8 Heft 28 v. 11.7.2011

[WIEN] Teilentwarnung für Unternehmen, die es vor Jahren verabsäumt haben, ihre Bilanz beim Firmenbuchgericht einzureichen: Das Oberlandesgericht Wien hat anlässlich des Rekurses einer Unternehmerin gegen 700 Euro Zwangsstrafe die drohenden Sanktionen etwas zurechtgestutzt.

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