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Muss die Regierung Schadenersatz leisten?

RechtspanoramaHelmut KoziolDie Presse - Recht 2011/215Die Presse - Recht 2011, 8 Heft 28 v. 11.7.2011

Als Organe des Bundes haften die Regierungsmitglieder dem Staat für Schäden, die sie ihm durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zufügen. [ APA/Roland Schlager ]

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