Leichenschmaus und Partezettel sind absetzbar
Der Verwaltungsgerichtshof erweitert Möglichkeiten, Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Ab sofort sind auch Kosten des Totenmahls und des Drucks von Partezetteln und Dankkarten absetzbar, sofern sie nicht vom Nachlass gedeckt sind und sofern der Steuerpflichtige rechtlich verpflichtet ist, die Kosten zu tragen. Die Beschwerdeführerin setzte sich damit gegen das Finanzamt durch, hatte sie doch als Tochter einer Verstorbenen nach ABGB die ortsüblichen Begräbniskosten übernehmen müssen (2008/15/0009).

