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Wenn die öffentliche Hand mit Immobilien handelt: Der Preis muss stimmen

RechtspanoramaDr. Peter ThyriDie Presse - Recht 2011/198Die Presse - Recht 2011, 16 Heft 26 v. 27.6.2011

[WIEN] Besonders die Gemeinden, aber auch Bund und Länder sind, direkt oder über in ihrem Eigentum stehende Gesellschaften, auf dem Immobilienmarkt tätig. Dabei verfolgen sie einerseits öffentliche Interessen wie Wohnraumgewinnung oder Gewerbeansiedlung, verhalten sich aber andererseits zunehmend wie private Investoren. Gerade in Zeiten knapper Budgets ist die optimale Verwertung öffentlichen Eigentums ein Gebot der Stunde. In Wien erregte der An- und Weiterverkauf von Grundstücken in Liesing durch das Land Wien die Aufmerksamkeit des Kontrollamts ("Die Presse" hat berichtet).

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