Ausbildungsmaßnahmen. Verwaltungsgerichtshof sah keine "berufliche Veranlassung" für einen Mediationskurs.
[WIEN/KOM] Manchmal sind Finanzbeamte auch großzügig. Einer legte das Gesetz für einen ganz bestimmten Steuerpflichtigen klar zu freundlich aus: für sich selbst. Der Mann wollte die Kosten für einen Mediationskurs steuermindernd geltend machen. Seine Kollegen beim Fiskus erteilten ihm jedoch eine Absage, und die bestätigte der Verwaltungsgerichtshof jetzt.

