[GRAZ] Am 1. Juni 1811 ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreichs kundgemacht worden, am 1. Jänner 1812 ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Damit ist für jene Gebiete, die das Kaisertum Österreich umfasste, erstmalig eine einheitliche rechtliche Ordnung für die wesentlichsten Bereiche des menschlichen Zusammenlebens geschaffen worden – und große Teile davon stehen noch heute in Österreich in Geltung. Der 200. "Geburtstag" des ABGB wird nicht nur unter österreichischen Juristen zum Anlass genommen, Bedeutung und Qualität dieser gesetzgeberischen Großtat in Erinnerung zu rufen und zu würdigen.

